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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand und Geltungsbereich
1.    Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen Warenlieferungen der Goldeneye Permanent System
    GmbH Deutschland.
2.    Diese AGB sind wesentliche Bestandteile jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im einzelnen abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die
    zukünftigen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden, ohne das dessen erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
3.    Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Goldeneye
    Permanent System GmbH Deutschland schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich
    widersprochen worden ist.

II. Vertragsabschluss
1.    Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen zwischen der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland und dem Kunden bedürfen zur
    Rechtswirksamkeit der Schrift-, der Formschrift- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder der telefonischen Form durch den Kunden.
2.    Die Mitarbeiter der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu
    geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Preise
1.    Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Fracht und gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes schriftlich     
    vereinbart worden ist.

IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt maximal 7 Arbeitstage.
2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
3. Die Lieferung erfolgt bis zu einem Nettowarenwert von 400,- Euro zuzüglich Versandkosten, über 400,- Euro frei Haus.
4. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Warenlieferung der Goldeneye Permanent System
    GmbH Deutschland erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung —, auch wenn sie
    beim Kunden der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland oder deren Geschäftspartnern auftreten, hat die Goldeneye Permanent System
    GmbH Deutschland auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Goldeneye Permanent System GmbH
    Deutschland die Warenlieferungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
    erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.    Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
    erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland von ihrer
    Verpflichtung frei, so kann sich der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Goldeneye
    Permanent System GmbH Deutschland nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
7.    Die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
8. Die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland behält es sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus
     früheren Lieferungen getilgt sind.
10. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland berechtigt, Ersatz für den entstehenden Schaden zu
     verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

V. Eigentumsvorbehalt
1.    Die von der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der
    Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
2.    Die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen sind den Warenrechnungen zu entnehmen.

VI. Rechnungen /Aufrechnungen
1.    Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht
    bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt werden.

VII. Gewährleistung
1.    Die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland gewährleistet, das die gelieferte Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12
    Monate und beginnt mit dem Gefahrübergang der gelieferten Waren.
2.    Bei Lieferungen an Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch hat der Käufer den Mangel nach §377/378 HGB unverzüglich zu rügen. Unverzüglich ist ein
    Mangel nur gerügt, wenn er innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland angezeigt
    wird.
3.    Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
    Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herab-
    setzung seiner Vergütung zu verlangen. Eine Rücksendung durch den Kunden ist jedoch in jedem Fall zur Vermeidung unnötiger Portokosten mit der
    Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland abzusprechen und hat zunächst auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Nach Prüfung und Anerkennung
    der Mängelgewährleistungsansprüche wird dem Kunden sodann auch das Porto für die notwendige Rücksendung erstattet.
4.    Gewährleistungsansprüche gegen die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht
    abtretbar.
5.    Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland an ihre Kunden
    gelieferte Ware und schließen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VIII. Haftung und Versand
1.    Die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland haftet den Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
    die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland wird bei der Lieferung der Waren an die Kunden die
    Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden.
2.    Für Schäden über einem Warenwert von 520,- Euro  übernimmt die Firma Goldeneye keine Haftung. Es kann bei einem höheren Warenwert eine Paket-    
    versicherung in Höhe von 0,7% des Auftragwertes abgeschlossen werden. Die von der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland gelieferte Ware
    ist beim Eintreffen vom Kunden unverzüglich zu prüfen, eventuelle Transportschäden müssen vom Zusteller quittiert sein und innerhalb von drei Arbeits-
    tagen schriftlich der Goldeneye Permanent System GmbH Deutschland angezeigt werden.

IX. Schlußbestimmungen
1.    Zahlungs- und Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Kandel, soweit der Kunde Kaufmann,
    juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten
    Personen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofern er nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus
    dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch
    ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
3.    Soweit nicht anders vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht anwendbar.